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§ 3 der Satzung des AGUM e.V.

  1. Die Mitglieder sind berechtigt das AGU-Managementsystem kostenfrei zu nutzen.
  2. Die Mitglieder unterstützen den Verein bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie fördern durch ihren Mitgliedsbeitrag die Weiterentwicklung und Pflege des AGU Managementsystems. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch Ansehen und Zweck des Vereins Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Organe zu beachten.
  4. Von den Mitgliedern wird erwartet, aktiv bei der Pflege von Prozessen/Seiten mitzuarbeiten oder den Verein in anderer geeigneter Weise zu unterstützen (z.B. durch die Mitarbeit in den Organen).
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