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Mitglieder

Die Satzung des AGUM e.V. und die Vereinsordnung beschreiben die Art der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder (siehe Landkarte).

  • Ordentliche Mitglieder (39 Universitäten, 55 Hochschulen, ein Universitätsklinikum) entrichten den jährlichen Mitgliedsbeitrag und nutzen das AGUM-System in Ihren jeweiligen Einrichtungen.
  • Weitere Mitglieder (2 Unfallkassen, DGUV - Sachgebiet Hochschulen und Forschungseinrichtungen) unterstützen die Ziele des AGUM e.V. und wirken als Multiplikatoren.
  • Jedes AGUM-Mitglied hat das Recht, auf das Referenzsystem und die zusätzlichen DV-Tools zuzugreifen und wird vom AGUM-Team unterstützt.
  • Die wichtigste Pflicht eines AGUM-Mitgliedes ist es, aktiv bei der Pflege der Inhalte des AGUM-Systems mitzuarbeiten oder den Verein in anderer geeigneter Weise zu unterstützen (z.B. durch die Mitarbeit im Vorstand, im Beirat, in Fachgruppen). Weitere Informationen sind für Mitglieder im geschützten Bereich der Portalseite zugänglich.

Brandenburg (1 Universität)

 1 von 8 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Bremen (1 Universität)

1 von 5 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Hessen (3 Universitäten, 2 Hochschulen)

Mecklenburg-Vorpommern (1 Universität, 3 Hochschulen)

 4 von 6 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Rheinland-Pfalz (2 Universitäten, 2 Hochschulen)

4 von 12 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Saarland (1 Hochschule)

1 von 4 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Sachsen-Anhalt (1 Universität, 2 Hochschulen)

3 von 7 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Schleswig-Holstein (1 Hochschule)

1 von 9 Hochschulen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft

Thüringen (2 Universitäten, 2 Hochschulen)

Weitere Mitglieder

  • Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen war an der Entwicklung des AGUM-Systems maßgeblich beteiligt und unterstützt den AGUM e.V. auch weiterhin, ohne Mitglied im AGUM e.V. zu sein.
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